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Reisebedingungen Compass Weltweit
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Reisevertrag
1.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Internetbuchungssysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der Compass Kreuzfahrten GmbH beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande. Reisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der Reiseausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen der Compass Kreuzfahrten GmbH zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung von Compass Kreuzfahrten GmbH nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.3 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von Compass Kreuzfahrten GmbH nicht befugt.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig. Die an Compass Kreuzfahrten GmbH geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Bei Sondergruppentarifen (z.B. AIDA Vario oder TUI Cruise Flex) gelten gesonderte Rücktritts- bzw. Anzahlungsbedingungen. Diese werden in den jeweiligen Ausschreibungen/Reisebestätigungen ausgewiesen.
2.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.3 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch direkte Überweisung oder durch Kreditkartenzahlung sichergestellt wird. Soweit Sie sich bei der Buchung für die Zahlungsart „Kreditkarte“ entschieden haben, fällt ein kostendeckendes Transaktionsentgelt in Höhe von 1,5% auf den gesamten Reisepreis an. Dieser Betrag wird anteilig auf die Anzahlung und Restzahlung verteilt und zu den Fälligkeitsterminen eingezogen.
2.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Compass Kreuzfahrten GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Compass Kreuzfahrten GmbH die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
3. Reisedokumente Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Compass Kreuzfahrten GmbH in Verbindung zu setzen.
4. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen
4.1 Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist Compass Kreuzfahrten GmbH berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von mindestens € 50,00 je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
4.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. Compass Kreuzfahrten GmbH ist berechtigt, An- und Abflugzeiten, sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige, nachträglich (auch nach Zusendung der Reiseunterlagen) zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Der Reiseteilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.
4.3 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des in der Ausschreibung genannten Beförderungsanteils oder Abgabenanteils auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an Compass Kreuzfahrten GmbH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Hierdurch fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50,- pro Person an. Die vorgenannten Bearbeitungsentgelte fallen auch dann an, wenn Namen von Reisekunden durch vorherige Falschangabe nachträglich korrigiert werden müssen, oder wenn sich die Kundennamen nach Vertragsabschluss ändern. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person.
4.6 In sämtlichen Fällen der Umbuchung, Namensänderung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
4.7 Ausführendes Luftfahrtunternehmen / Gemeinschaftliche Liste Compass Kreuzfahrten GmbH wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald Compass Kreuzfahrten GmbH die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Compass Kreuzfahrten GmbH den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Es lässt sich oft nicht vermeiden, dass Flüge früh am Morgen, am Abend oder als Nachtflug durchgeführt werden. Kurzfristige Änderungen, bedingt durch Verschiebungen von Landezeiten auf ausländischen Flughäfen oder Überlastung der Luftkorridore, Umstellungen durch höhere oder geringere Passagierzahlen, können vor allen Dingen während der Vor- und Nachsaison auftreten. Compass Kreuzfahrten GmbH bemüht sich, die Flüge so angenehm und pünktlich wie möglich durchführen zu lassen. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet beim Luftfahrtbundesamt unter www.lba.de einsehbar.
5. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Compass Kreuzfahrten GmbH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Compass Kreuzfahrten GmbH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:
5.1 Bei einem Rücktritt Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeförderung, Schiffsreisen,
Paketierung:
bis 120 Tage vor Reisebeginn 25%,
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 30%,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 85%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90%,
am Tag des Reisebeginns 95% des Gesamtreisepreises.
Für alle nicht von obiger Staffel umfassten Reisen gilt:
bis 40 Tage vor Reisebeginn 25%,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 50%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 85%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90%,
am Tag des Reisebeginns 95% des Gesamtreisepreises.
Bei Sondergruppentarifen (z.B. AIDA Vario oder TUI Cruise flex) gelten gesonderte Rücktritts- bzw. Anzahlungsbedingungen. Diese werden in den jeweiligen Ausschreibungen/Reisebestätigungen ausgewiesen.
5.2 Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Compass Kreuzfahrten GmbH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.3 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.4 Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist Compass Kreuzfahrten GmbH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
5.5 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Compass Kreuzfahrten GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
6. Reiseversicherungen In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäck-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung der Compass Kreuzfahrten GmbH kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Reisenden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.
7. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Compass Kreuzfahrten GmbH berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Compass Kreuzfahrten GmbH deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist Compass Kreuzfahrten GmbH berechtigt, diese Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Compass Kreuzfahrten GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.
7.3 Compass Kreuzfahrten GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
8.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Compass Kreuzfahrten GmbH ein Entgelt verlangen.
8.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Compass Kreuzfahrten GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Compass Kreuzfahrten GmbH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von Compass Kreuzfahrten GmbH und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
9. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen
9.1 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Reisende verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, Compass Kreuzfahrten GmbH hat den Reisenden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird. Reisende mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Compass Kreuzfahrten GmbH empfiehlt, dass sich Reisende rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.
9.2 Compass Kreuzfahrten GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Compass Kreuzfahrten GmbH den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt Compass Kreuzfahrten GmbH sicher, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung der Compass Kreuzfahrten GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Compass Kreuzfahrten GmbH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet Compass Kreuzfahrten GmbH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Compass Kreuzfahrten GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Compass Kreuzfahrten GmbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
10.4 Ausdrücklich in den Ausschreibungen als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von Compass Kreuzfahrten GmbH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
11. Gewährleistung/Schadenersatz
11.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Compass Kreuzfahrten GmbH eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von Compass Kreuzfahrten GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
11.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.
11.3 Die Reiseleitung von Compass Kreuzfahrten GmbH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
12.2 Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.
12.3. Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
12.4. Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten – insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn – regelmäßig erreichbar ist.
12.5 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Compass Kreuzfahrten GmbH geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Compass Kreuzfahrten GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
13.2 Der Reisende und Compass Kreuzfahrten GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Reisende die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht oder Compass Kreuzfahrten GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vorgeworfen werden kann. Für diese Fälle gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren gemäß § 651g Abs. 2 BGB. Die Verjährung beginnt an dem Tag, der auf den vertraglich vorgesehenen Tag des Reiseendes folgt. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
14.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Compass Kreuzfahrten GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.4 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
14.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.6 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart. Veranstalter: Compass Kreuzfahrten GmbH – mit der Marke Compass Weltweit Langemarckstr. 31a, 53227 Bonn Fax: +49 (0) 228-71 00 28 987, e-mail: info@compassmail.de Stand: Juli 2015